23.06.2020, 16:48
Die SV-Beitragsgrundlage während der Kurzarbeit bleibt im Normalfall stabil und ändert sich nur in wenigen Fällen, nicht jedoch im hier angefragten Fall.
Zur Frage, ob in Ihrem Fall ein Ausnahmefall vorliegt, kann ich mich leider nicht abschließend äußern, dazu müsste man die Details klären. Dass während der Kurzarbeit durch ein Feiertagsarbeitsentgelt die tatsächliche SV-Beitragsgrundlage höher wird als die fiktive muss ja zugleich auch bedeuten, dass man ansonsten bei 100 % der Auslastung liegt, sonst kann ich mir das Szenario nicht wirklich gut vorstellen. Ich werde aber dazu in den News heute noch etwas posten, da ich hier etwas Aktuelles berichten kann.
Sie rechnen das Feiertagsarbeitsentgelt als geleistetes Entgelt steuerfrei nach § 68 Abs. 1 EStG 1988 und sv-pflichtig ab. Dies vermindert in weiterer Folge dann die Kurzarbeitsunterstützung, da ja zwischen gesichertem Mindestbruttoentgelt und Entgelt nach Arbeitsleistung die Differenz zu ziehen ist und so die kommunalsteuerfreie Kurzarbeitsunterstützung ermittelt wird.
Das nähere Handling dazu finden Sie im Leitfaden "Personalverrechnung Kurzarbeit" im Detail beschrieben:
https://www.bmafj.gv.at/Services/News/Co...rbeit.html
Zur Frage, ob in Ihrem Fall ein Ausnahmefall vorliegt, kann ich mich leider nicht abschließend äußern, dazu müsste man die Details klären. Dass während der Kurzarbeit durch ein Feiertagsarbeitsentgelt die tatsächliche SV-Beitragsgrundlage höher wird als die fiktive muss ja zugleich auch bedeuten, dass man ansonsten bei 100 % der Auslastung liegt, sonst kann ich mir das Szenario nicht wirklich gut vorstellen. Ich werde aber dazu in den News heute noch etwas posten, da ich hier etwas Aktuelles berichten kann.
Sie rechnen das Feiertagsarbeitsentgelt als geleistetes Entgelt steuerfrei nach § 68 Abs. 1 EStG 1988 und sv-pflichtig ab. Dies vermindert in weiterer Folge dann die Kurzarbeitsunterstützung, da ja zwischen gesichertem Mindestbruttoentgelt und Entgelt nach Arbeitsleistung die Differenz zu ziehen ist und so die kommunalsteuerfreie Kurzarbeitsunterstützung ermittelt wird.
Das nähere Handling dazu finden Sie im Leitfaden "Personalverrechnung Kurzarbeit" im Detail beschrieben:
https://www.bmafj.gv.at/Services/News/Co...rbeit.html