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Friseure - fallweise Beschäftigung
#1
Hallo,

ich hätte folgende kurze Frage: 

Fallweise Beschäftigung für einen Tag, 9 Stunden.
Abzurechnen ist der normale Lohn, anteilige Sonderzahlungen sowie eine Urlaubsersatzleistung (stundenweise)
Frage: Die Trinkgeldpauschale muss ich auch ansetzten - in diesem Fall 3,50 Euro für einen Arbeitstag? (laut amtlicher Verlautbarung)

Frage: Könnte die Beschäftigte auch 10 Stunden für einen Tag arbeiten ohne Überstunden auszulösen?
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Friseure - fallweise Beschäftigung - von sattler susanne - 25.06.2020, 10:28

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