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Friseure - fallweise Beschäftigung
#2
Es könnte theoretisch auch eine 9. Tagesstunde schon als Überstunde zu werten sein.

Ob dies der Fall ist oder nicht, das hängt auch davon ab, wie die Tagesnormalarbeitszeit der übrigen Arbeitnehmer/innen am jeweiligen Tag "aussieht".

Generell ist nach dem Friseur-KV die Tages-NAZ gemäß § 4 Abs. 1 8 Stunden, kann aber auch mehr sein, wenn dies bei den Vollbeschäftigten auch der Fall ist (zB wegen Umverteilung der NAZ während der Woche).

Ein 10-Normalstunden-Tag ohne Überstunden ist nur möglich, wenn für die übrigen Arbeitnehmer/innen eine 4-Tage-Woche gilt und deshalb der 10-Stunden-Tag gesetzlich zulässig ist.

Der KV sieht keine außertourliche Möglichkeit für einen 10-Normalstundentag vor.

Die genannten Bezüge sind grundsätzlich soweit von der Schilderung her korrekt.

Die Trinkgeldpauschale ist korrekt:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Avsv...073.pdfsig
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RE: Friseure - fallweise Beschäftigung - von WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 25.06.2020, 22:24

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