25.06.2020, 22:24
Es könnte theoretisch auch eine 9. Tagesstunde schon als Überstunde zu werten sein.
Ob dies der Fall ist oder nicht, das hängt auch davon ab, wie die Tagesnormalarbeitszeit der übrigen Arbeitnehmer/innen am jeweiligen Tag "aussieht".
Generell ist nach dem Friseur-KV die Tages-NAZ gemäß § 4 Abs. 1 8 Stunden, kann aber auch mehr sein, wenn dies bei den Vollbeschäftigten auch der Fall ist (zB wegen Umverteilung der NAZ während der Woche).
Ein 10-Normalstunden-Tag ohne Überstunden ist nur möglich, wenn für die übrigen Arbeitnehmer/innen eine 4-Tage-Woche gilt und deshalb der 10-Stunden-Tag gesetzlich zulässig ist.
Der KV sieht keine außertourliche Möglichkeit für einen 10-Normalstundentag vor.
Die genannten Bezüge sind grundsätzlich soweit von der Schilderung her korrekt.
Die Trinkgeldpauschale ist korrekt:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Avsv...073.pdfsig
Ob dies der Fall ist oder nicht, das hängt auch davon ab, wie die Tagesnormalarbeitszeit der übrigen Arbeitnehmer/innen am jeweiligen Tag "aussieht".
Generell ist nach dem Friseur-KV die Tages-NAZ gemäß § 4 Abs. 1 8 Stunden, kann aber auch mehr sein, wenn dies bei den Vollbeschäftigten auch der Fall ist (zB wegen Umverteilung der NAZ während der Woche).
Ein 10-Normalstunden-Tag ohne Überstunden ist nur möglich, wenn für die übrigen Arbeitnehmer/innen eine 4-Tage-Woche gilt und deshalb der 10-Stunden-Tag gesetzlich zulässig ist.
Der KV sieht keine außertourliche Möglichkeit für einen 10-Normalstundentag vor.
Die genannten Bezüge sind grundsätzlich soweit von der Schilderung her korrekt.
Die Trinkgeldpauschale ist korrekt:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Avsv...073.pdfsig