29.06.2020, 08:27
Guten Morgen
Situation
kann ein stiller Teilhaber auch in ein ASVG Dienstverhältnis gebracht werden? (selbe Gesellschaft)
ich meinte mich erinnern zu können, sofern keine maßgebender Einfluss besteht ja
aber wer definiert maßgebender Einfluss? reicht es, wenn der Teilhaber nicht sv pflichtig ist, da er nur Geld beigesteuert hat und geringe Mitspracherechte besitzt und keine Leistung erbringt?
aber nachher würde er ja Leistung erbringen als Dienstnehmer, ist dies wiederum schädlich für die SVS Freistellung?
irgendwo las ich noch, dass getätigte Gewinnausschüttungen in so einem Fall als Sonderzahlung zu behandeln sein
vlt kann jemand Licht ins dunkel bringen
danke
schönen Tag
daniel
Situation
kann ein stiller Teilhaber auch in ein ASVG Dienstverhältnis gebracht werden? (selbe Gesellschaft)
ich meinte mich erinnern zu können, sofern keine maßgebender Einfluss besteht ja
aber wer definiert maßgebender Einfluss? reicht es, wenn der Teilhaber nicht sv pflichtig ist, da er nur Geld beigesteuert hat und geringe Mitspracherechte besitzt und keine Leistung erbringt?
aber nachher würde er ja Leistung erbringen als Dienstnehmer, ist dies wiederum schädlich für die SVS Freistellung?
irgendwo las ich noch, dass getätigte Gewinnausschüttungen in so einem Fall als Sonderzahlung zu behandeln sein
vlt kann jemand Licht ins dunkel bringen
danke
schönen Tag
daniel