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UNO-Angestellter vermietet eine Wohnung
#3
Danke vielmals! Sehr schnell und hilfreich! Habe es auch so geschätzt, aber bin vom Abkommen ausgegangen:
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEN VEREINTEN
NATIONEN ÜBER DEN AMTSSITZ DER VEREINTEN NATIONEN IN WIEN.

Darf ich fragen, welche Konstellationen Sie meinen? Was muss ich noch in Betracht nehmen? Oder liegt es ausserhalb der Forumantowrts? Ich bin ganz neu hier, kenne mich noch nicht gut aus, wie es hier alles tickt Smile
Danke nochmals!
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RE: UNO-Angestellter vermietet eine Wohnung - von Tatiana Livingstone - 13.07.2020, 17:00

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