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UNO-Angestellter vermietet eine Wohnung
#4
Das von Ihnen zitierte Abkommen betrifft die UN selbst, nicht deren Diplomaten.

Detaillierte Sachverhalte (in Ihrem Fall die Details der vermieteten Wohnung) werden üblicherweise nicht im Forum, sondern außerhalb besprochen.

Viele Grüße
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegenberatung, Rechtsmittel, Gutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen. Anfragen gern per E-Mail oder PN.
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RE: UNO-Angestellter vermietet eine Wohnung - von Steuerexperte - 13.07.2020, 17:06

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