29.07.2020, 14:10
Hatte im Jahr 2017 den gleichen Fall, dass aus den Vorjahren Mehrbelastungen retour bezahlt worden sind.
Hier wird dann im Jahr der Rückzahlung ein L5 der GKK an das FA übermittelt - somit kommt die steuerliche Belastung erst im Jahr der Retourzahlung.
Hier wird dann im Jahr der Rückzahlung ein L5 der GKK an das FA übermittelt - somit kommt die steuerliche Belastung erst im Jahr der Retourzahlung.