19.08.2020, 17:47
Das Bildungsteilzeitgeld ist steuerfrei und zählt daher nicht als steuerpflichtiges Einkommen.
Dass es bei der Ermittlung der Jahressteuer eine Hochrechnung auslösen kann und im Zuge dessen auch bei der Vergleichrechnung als fiktiv steuerpflichtiger Bezug gewertet wird, spielt dabei aber keine Rolle.
Dass es bei der Ermittlung der Jahressteuer eine Hochrechnung auslösen kann und im Zuge dessen auch bei der Vergleichrechnung als fiktiv steuerpflichtiger Bezug gewertet wird, spielt dabei aber keine Rolle.