11.02.2019, 10:49
Lt. tel. Auskunft der NÖGKK besteht seit 11/2016 für Angestellte nach der Geburt des Kindes KEIN Anspruch mehr auf 6 Wochen EFZG (§ 8 Abs. 4 AngG). Lt. DG-Forum der SGKK ist das in manchen Fällen doch so:
http://www.forumdienstgeber.sgkk.at/cdsc...007.793077
Wer hat Recht?
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Wer hat Recht?