11.02.2019, 14:01
Wenn ein Unternehmer eine Steuernummer der Gemeinde für die KommSt hat, müssen auch Nullerklärungen abgeben werden.
Hat ein Unternehmer keine Steuernummer der Gemeinde für die KommSt (z.B. weil er keine DN beschäftigt oder der Freibetrag nicht überschritten wird), braucht auch keine Nullerklärung abgegeben werden.
Sh. Rz. 157 der Informationen des BMF zum KommStG.
https://findok.bmf.gv.at/findok?executio...12613a03ae
Hat ein Unternehmer keine Steuernummer der Gemeinde für die KommSt (z.B. weil er keine DN beschäftigt oder der Freibetrag nicht überschritten wird), braucht auch keine Nullerklärung abgegeben werden.
Sh. Rz. 157 der Informationen des BMF zum KommStG.
https://findok.bmf.gv.at/findok?executio...12613a03ae