04.09.2020, 09:15
Nach Ansicht der ÖGK (Leistungsabteilung) muss hier erneut eine Arbeits- und Entgeltsbestätigung ausgestellt werden.
Die Bemessungsgrundlagen (Entgelt vor Krankengeld) ändern sich aber nicht.
Das, was neu ist, ist die Angabe der Dauer der von Ihrer Seite aus zu leistenden Entgeltsfortzahlung.
Die Bemessungsgrundlagen (Entgelt vor Krankengeld) ändern sich aber nicht.
Das, was neu ist, ist die Angabe der Dauer der von Ihrer Seite aus zu leistenden Entgeltsfortzahlung.