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Kommunalsteuer-Erklärung-Pflicht auch für EPU?
#3
Hallo,
ich fordere prinzipiell bei neuen Klienten eine KOMMST-Nr. an... eben weil ich weiß, das die Gemeinden (zumindest im westl. NÖ) das verlangen.
Also gebe ich für die immer Null-Erklärungen ab.

Blöd könnte es nur bei den Sonderzahlungen sein (wo dann aufgrund der Freigrenze doch minimal KOMMST rauskommen kann) und das weiß ich bei einem neuen Klienten zu Beginn viell. nicht - daher fordere ich immer KOMMST-Nr. an.

Urgenzen wirst Du keine erhalten, weil die Gemeinde eigentlich nix von dem Klienten weiß.

Auswirkungen wird es keine haben (weil ja sowieso keine KOMMST rauskommt).
LG
Robert
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RE: Kommunalsteuer-Erklärung-Pflicht auch für EPU? - von Robert - 11.02.2019, 14:02

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