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geringf.ANG EFZG Karenz
#2
Aus meiner Schulungsunterlage "Mutterschutz, Karenz, Kinderbetreuungsgeld, Familienzeit, Elternteilzeit" (Stand: 1.10.2018) aus der WIKU-PV-Akademie-Edition:

Fall 46: Entgeltsfortzahlung während Mutterschutzzeitraumes
Wann zusammengefasst kommt die Entgeltsfortzahlung nach § 8 Abs. 4 AngG zur Anwendung?
 
Lösung zu Fall 46: Entgeltsfortzahlung während Mutterschutzzeitraumes
·        Angestellte ist in aufrechter Beschäftigung und hat ein Kind zur Welt gebracht.
·        Dann hat sie Anspruch auf die Fortzahlung des Entgelts.
·        Es gelten aber folgende Ausnahmen (Fälle, bei denen § 8 Abs. 4 AngG nicht zur Anwendung kommt):
o   sie erhält Wochengeld oder
o   sie erhält GKK-Krankengeld oder
o   sie befand sich vor dem Beschäftigungsverbot in einer Karenz nach dem MSchG oder einer Karenz zur Kinderbetreuung.
 
·        Liegt keine der zuvor genannten Ausnahmen vor, sondern ein „anderer Fall“ wie zB geringfügige Beschäftigung, unbezahlter Urlaub, der nicht zur Kinderbetreuung gedacht war, Pflegekarenz, Bildungskarenz,...., dann ist § 8 Abs. 4 AngG anzuwenden.
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Nachrichten in diesem Thema
geringf.ANG EFZG Karenz - von Barbara - 11.02.2019, 10:49
RE: geringf.ANG EFZG Karenz - von Wilhelm Kurzböck - 11.02.2019, 21:34
RE: geringf.ANG EFZG Karenz - von Barbara - 12.02.2019, 11:52

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