30.09.2020, 16:51
Hallo liebe Kollegen,
bei Fixkostenzuschuss ist mir folgendes noch nicht klar: der angemessene Unternehmerlohn (bzw. bei GmbH der angemessene GF-Gehalt) darf ja beim FKZ-Antrag angesetzt werden, Vergütungen aus dem Härtefallfonds werden nicht gegengerechnet.
Ich nehme an, dass dann der Unternehmer (bzw. GmbH-Geschäftsführer) die Vergütungen aus dem Härtefallfonds zurückzahlen muss, ansonsten würde er ja den Betrag 2x bekommen?
Weiß da jemand mehr?
LG Bernadette
bei Fixkostenzuschuss ist mir folgendes noch nicht klar: der angemessene Unternehmerlohn (bzw. bei GmbH der angemessene GF-Gehalt) darf ja beim FKZ-Antrag angesetzt werden, Vergütungen aus dem Härtefallfonds werden nicht gegengerechnet.
Ich nehme an, dass dann der Unternehmer (bzw. GmbH-Geschäftsführer) die Vergütungen aus dem Härtefallfonds zurückzahlen muss, ansonsten würde er ja den Betrag 2x bekommen?
Weiß da jemand mehr?
LG Bernadette