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Urlaubsanrechung KV Handel
#1
Ein Kollege hat 20 Berufsjahre in der Firma und weitere Dienstjahre in anderen Firmen, die mehr als 5 Jahre umfassen.
 
Frage: Müssen ihm die 5 Jahre als Dienstjahre für die Urlaub angerechnet werden ? Somit hat er 6 Wochen Urlaubsanspruch
 
Wenn ja, ist es richtig, dass er noch dazu, einmalig 2 Tage Urlaub dazu erhält, weil er 25 Dienstjahre hat (KV Handel) ?

Anfrage für die Kollegin Monika aus dem Burgenland
Mit freundlichen Grüßen
Günter Hendrich, BÖB
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Urlaubsanrechung KV Handel - von Hendrich Günter - 18.02.2019, 14:33

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