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Urlaubsanrechung KV Handel
#2
Urlaub ==> korrekt

Zusatzurlaub ==> ja, aber aus Anlass des 20jährigen Dienstjubiläums (siehe dazu Punkt H) einmalig bzw. dann wieder nach 25 Dienstjahren. Diese Dienstjahre müssen beim selben Arbeitgeber zugebracht worden sein, während beim Urlaub auch fremde Vordienstzeiten zählen.
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RE: Urlaubsanrechung KV Handel - von Wilhelm Kurzböck - 18.02.2019, 17:00

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