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Urlaubsersatzleistung nach Karenz
#2
Wenn Sie damit meinen, ob die Bezüge "aufgewertet" werden müssen, so als ob sie nicht weg gewesen wäre, so ist das in Ihrem Fall korrekt.

Die KV-Erhöhung ist damit sowieso gemeint, eine allfällige Isterhöhung (durch KV angeordnet und üblich) wäre auch davon erfasst, ein Biennalsprung nur dann, wenn er sich während des Mutterschutzes ereignet oder während des Zeitraumes, für den der KV die Karenz anrechnungspflichtig stellt (da es von gesetzlicher Seite hier keine Anrechnungspflicht gibt).
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Nachrichten in diesem Thema
Urlaubsersatzleistung nach Karenz - von Gabi - 21.02.2019, 11:19
RE: Urlaubsersatzleistung nach Karenz - von Wilhelm Kurzböck - 22.02.2019, 11:31

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