04.11.2020, 14:27
Hallo Bernadette,
also das sind 2 verschiedene Beantragende: Beim Härtefallfonds darf nur der Gesellschafter persönlich Unterstützung beantragen für seinen GF Bezug, und nicht die Kaitalgesellschaft, d.h. die Förderung bekommt der Gesellschafter als Selbständige Einzelperson; beim Fixkostenzuschuss, wenn ich es richtig verstanden habe reicht die Kapitalgesellschaft ein, und die Förderung erhält die Kapitalgesellschaft, nicht der Gesellschafter. Ich hoffe ich habe Deine Frage richtig verstanden! LG Petra
also das sind 2 verschiedene Beantragende: Beim Härtefallfonds darf nur der Gesellschafter persönlich Unterstützung beantragen für seinen GF Bezug, und nicht die Kaitalgesellschaft, d.h. die Förderung bekommt der Gesellschafter als Selbständige Einzelperson; beim Fixkostenzuschuss, wenn ich es richtig verstanden habe reicht die Kapitalgesellschaft ein, und die Förderung erhält die Kapitalgesellschaft, nicht der Gesellschafter. Ich hoffe ich habe Deine Frage richtig verstanden! LG Petra