17.11.2020, 16:10
Hallo,
Wir haben gerade einen Brief von der ÖGK bekommen bezüglich §14 AÜG-Arbeitskräfteüberlassungsgesetz. Wie ist dies handzuhaben? Müssen die Beiträge an ÖGK und FA von den Leasingarbeitern einbehalten werden?
Danke
sg Hubert
Wir haben gerade einen Brief von der ÖGK bekommen bezüglich §14 AÜG-Arbeitskräfteüberlassungsgesetz. Wie ist dies handzuhaben? Müssen die Beiträge an ÖGK und FA von den Leasingarbeitern einbehalten werden?
Danke
sg Hubert