25.11.2020, 11:01
Liebe Kollegen!
Wir zahlen üblicherweise mit der November-Abrechnung die Weihnachtsremuneration aus.
Wird diese nun bei den in Quarantäne gestellten Mitarbeitern als EFZ nach §32 Epidemiegesetz anteilig mit hineingerechnet und vergütet, oder nicht?
Wenn ja, wird dann die Sonderzahlung um die Quaratäne-Tage gekürzt und als "Sonderzahlung - EFZ nach §32 Epidemiegestz" angeführt?
Besten Dank im Voraus für Ihre Antworten.
Wir zahlen üblicherweise mit der November-Abrechnung die Weihnachtsremuneration aus.
Wird diese nun bei den in Quarantäne gestellten Mitarbeitern als EFZ nach §32 Epidemiegesetz anteilig mit hineingerechnet und vergütet, oder nicht?
Wenn ja, wird dann die Sonderzahlung um die Quaratäne-Tage gekürzt und als "Sonderzahlung - EFZ nach §32 Epidemiegestz" angeführt?
Besten Dank im Voraus für Ihre Antworten.