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Sonderzahlungen - Entgeltfortzahlung nach §32 Epidemiegesetz
#2
Wenn eine Quarantäne im Kalendermonat der Fälligkeit der Sonderzahlung stattfand (entweder UZ oder WR), dann erfolgt die anteilige Refundierung beider Sonderzahlungen durch die Behörde.
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RE: Sonderzahlungen - Entgeltfortzahlung nach §32 Epidemiegesetz - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 25.11.2020, 17:06

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