26.11.2020, 14:12
Man kann im Falle (teilweiser) Schulschließungen, wenn aufgrund von "Notwendigkeitsumständen" kein Anspruch besteht, die Sonderbetreuungszeit vereinbaren und erhält auf Antrag 100 % Rückerstattung.
Sonderbetreuungszeit
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Nachrichten in diesem Thema |
Sonderbetreuungszeit - von Daniel - 26.11.2020, 10:10
RE: Sonderbetreuungszeit - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 26.11.2020, 14:12
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