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Sonderzahlungen - Entgeltfortzahlung nach §32 Epidemiegesetz
#4
Möglicherweise ist der Arbeitnehmer aufgrund einer telefonisch verhängten behördlichen Quarantäne mal für 48 Stunden in Quarantäne genommen worden.

Danach kam dann ein Bescheid, der die Quarantäne verlängerte, aber die ursprüngliche Zeit nicht miterfasste.

Dies ist dennoch eine behördliche Quarantäne und man sollte hier - nach Möglichkeit - schriftlich eine Bescheidänderung anfordern (man muss ja dann nach Ende der Quarantäne binnen 3 Monaten bei der Behörde um die Erstattung einreichen, da zählen auch diese Tage dazu).

Ich kann natürlich nicht garantieren, dass die jeweilige Behörde ein "Eigenleben" zu diesem Thema entwickelt, einfach wegen Überforderung, aber so wäre eigentlich der "richtige Weg".
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RE: Sonderzahlungen - Entgeltfortzahlung nach §32 Epidemiegesetz - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 26.11.2020, 14:15

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