08.03.2019, 11:40
ein DN ist in Altersteilzeit: welcher Betrag wird zur Berechnung "Rückerstattung AUVA" herangezogen? zB 4000,00 Brutto vor ATZ, dann 2000,00 Gehalt und 2x 1000,00 als Ausgleich
wie sieht es eigentlich mit DN aus, die vom AMS gefördert werden (zB comeback) - kann man da eine Rückerstattung beantragen, wenn der DN krank war?
(da ja der Lohn voll gefördert ist)
danke
wie sieht es eigentlich mit DN aus, die vom AMS gefördert werden (zB comeback) - kann man da eine Rückerstattung beantragen, wenn der DN krank war?
(da ja der Lohn voll gefördert ist)
danke