09.12.2020, 16:26
Wenn die € 1.600,00 zugleich der KV-Monatslohn darstellen und die Sonderzahlung für 12 Monate zusteht.
Auf den Umstand, dass die Sonderzahlungen nach diesem KV ausnahmsweise nicht den Rhythmus des Kalenderjahres einlegen, sei nur sicherheitshalber hingewiesen.
Auf den Umstand, dass die Sonderzahlungen nach diesem KV ausnahmsweise nicht den Rhythmus des Kalenderjahres einlegen, sei nur sicherheitshalber hingewiesen.