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Trinkgeldersatzprämien für die "körpernahen Dienstleistungen" stocken
#2
Welche Vorgehensweise wird daher empfohlen?

Kann man für die Dienstnehmer der Friseurbranche im Zuge der November-LV die 100,- auf die selbe Art und Weise wie in der Gastro abrechnen? 
Oder sollte man aufgrund der Unklarheit Abstand davon nehmen?
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RE: Trinkgeldersatzprämien für die "körpernahen Dienstleistungen" stocken - von KMst - 14.12.2020, 13:11

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