21.12.2020, 23:07
Zu Frage 1: ja, Sie wählen hier irgeneinen Kalendermonat aus, der vor der Phase 2 einen voll entlohnten Kalendermonat ergibt.
zu Frage 2: dieser ausgewählte Kalendermonat hat aber keinerlei Auswirkungen negativer Natur auf die AMS-Kurzarbeitsabrechnung (die Beihilfe bleibt für diesen Monat erhalten).
zu Frage 2: dieser ausgewählte Kalendermonat hat aber keinerlei Auswirkungen negativer Natur auf die AMS-Kurzarbeitsabrechnung (die Beihilfe bleibt für diesen Monat erhalten).