23.12.2020, 10:09
Guten Morgen Herr Kurzböck!
Ich hätte das auch so interpretiert, war mir aber nicht sicher, da mir das irgendwie unlogisch erscheint. Aber manches in der Lohnverrechnung ist eben nicht logisch zu erklären ... In einer älteren Version des KVs steht nämlich auch, dass die WR bei Entlassung und unber.vorz.Austritt entfällt. Das dürfte aber dann herausgefallen sein.
Auf diesem Wege ein herzliches Dankeschön für Ihre unermüdliche Unterstützung im Lohnverrechnungsdschungel!
Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie schöne Feiertage und Alles Gute im Neuen Jahr!
Ich hätte das auch so interpretiert, war mir aber nicht sicher, da mir das irgendwie unlogisch erscheint. Aber manches in der Lohnverrechnung ist eben nicht logisch zu erklären ... In einer älteren Version des KVs steht nämlich auch, dass die WR bei Entlassung und unber.vorz.Austritt entfällt. Das dürfte aber dann herausgefallen sein.
Auf diesem Wege ein herzliches Dankeschön für Ihre unermüdliche Unterstützung im Lohnverrechnungsdschungel!
Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie schöne Feiertage und Alles Gute im Neuen Jahr!