12.01.2021, 21:40
37 km kann zu viel des Guten sein, muss es aber nicht unbedingt. Da lohnt es sich, ev. beim zuständigen Finanzamt des Arbeitgebers die Info einzuholen, ob die Adresse innerhalb der Grenzgängerzone liegt.
Siehe dazu ev. auch hier:
https://findok.bmf.gv.at/findok?executio...8b911d544b
SV wäre nach ASVG in Österreich, es sei denn, es wird vom Dienstnehmer auch zusätzlich eine unselbständige Beschäftigung in Deutschland ausgeübt, die als "wesentlich" zu bezeichnen ist (mindestens zu 25 %). In diesem Fall wechselt die Versicherung nach Deutschland.
Greift das Grenzgängerabkommen nicht (weil die Firma um den Tick zu weit entfernt liegt oder weil gar keine Grenzgängerbescheinigung, die das Wohnsitz-FA ausstellen muss, beim Arbeitgeber vorgelegt wird), dann liegt eine "beschränkte Steuerpflicht vor".
Siehe dazu ev. auch hier:
https://findok.bmf.gv.at/findok?executio...8b911d544b
SV wäre nach ASVG in Österreich, es sei denn, es wird vom Dienstnehmer auch zusätzlich eine unselbständige Beschäftigung in Deutschland ausgeübt, die als "wesentlich" zu bezeichnen ist (mindestens zu 25 %). In diesem Fall wechselt die Versicherung nach Deutschland.
Greift das Grenzgängerabkommen nicht (weil die Firma um den Tick zu weit entfernt liegt oder weil gar keine Grenzgängerbescheinigung, die das Wohnsitz-FA ausstellen muss, beim Arbeitgeber vorgelegt wird), dann liegt eine "beschränkte Steuerpflicht vor".