17.01.2021, 20:14
Guten Tag,
nach einer WKO-Information wird nicht auf die Gewerbeberechtigung abgestellt. Wie verlässlich diese Information für ein konkretes Verfahren ist, kann man aber natürlich nicht vorhersagen.
Viele Grüße
nach einer WKO-Information wird nicht auf die Gewerbeberechtigung abgestellt. Wie verlässlich diese Information für ein konkretes Verfahren ist, kann man aber natürlich nicht vorhersagen.
Viele Grüße
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegenberatung, Rechtsmittel, Gutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen. Anfragen gern per E-Mail oder PN.
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