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Immobilien-Verwaltung - GmbH
#2
Das ist gar nicht selten, dass ein Unternehmen für die Angestellten einen Kollektivvertrag hat und für die Arbeiter/innen nicht (zB der Bankensektor oder Ärzt/innen).

In diesem Fall gilt kein Kollektivvertrag, sondern gilt die Möglichkeit zur umfassenden freien Vereinbarung.
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Nachrichten in diesem Thema
Immobilien-Verwaltung - GmbH - von BERNI - 20.01.2021, 08:27
RE: Immobilien-Verwaltung - GmbH - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 20.01.2021, 18:49

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