20.01.2021, 18:49
Das ist gar nicht selten, dass ein Unternehmen für die Angestellten einen Kollektivvertrag hat und für die Arbeiter/innen nicht (zB der Bankensektor oder Ärzt/innen).
In diesem Fall gilt kein Kollektivvertrag, sondern gilt die Möglichkeit zur umfassenden freien Vereinbarung.
In diesem Fall gilt kein Kollektivvertrag, sondern gilt die Möglichkeit zur umfassenden freien Vereinbarung.