03.03.2021, 17:55
Wenn der Fruchtgenussberechtigte (kein Vorbehaltsgenussrecht) am Gebäude Umbauten und Sanierungen vornimmt, sprich gleich einem Eigentümer agiert, ist er dann wirtschaftlicher Eigentümer und kann die AfA geltend machen?
MfG
Waltraud Klima
MfG
Waltraud Klima