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AfA durch Begründung von wirtschaftlichem Eigentum beim Fruchtgenussberechtigten
#1
Wenn der Fruchtgenussberechtigte (kein Vorbehaltsgenussrecht) am Gebäude Umbauten und Sanierungen vornimmt, sprich gleich einem Eigentümer agiert, ist er dann wirtschaftlicher Eigentümer und kann die AfA geltend machen?  

MfG
Waltraud Klima
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AfA durch Begründung von wirtschaftlichem Eigentum beim Fruchtgenussberechtigten - von Waltraud Klima - 03.03.2021, 17:55

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