16.03.2021, 19:37
Für die Monate November 2020 bis März 2021 sollte es passen (das sind die "Lock-down-Monate").
Zusätzlichen Antrag braucht es dazu nicht.
Für den Monat Oktober 2020 muss - wenn die Beilage 2 genehmigt wurde - dennoch die Mindestarbeitszeit von 10 % beachtet werden.
Zusätzlichen Antrag braucht es dazu nicht.
Für den Monat Oktober 2020 muss - wenn die Beilage 2 genehmigt wurde - dennoch die Mindestarbeitszeit von 10 % beachtet werden.