29.03.2021, 19:08
Diese Möglichkeit zur Differenzierung sehe ich persönlich nicht wirklich.
Wenn die Option "gezogen" wird, dann muss sie für alle in Frage kommenden Arbeitnehmer/innen gezogen werden, die sich in Kurzarbeit befinden.
Eine Differenzierung kann sich ev. dadurch ergeben, dass es im Vorfeld durch eine Dynamisierung bereits zu einer Anhebung des Brutto vor Kurzarbeit kam und möglicherweise dadurch bereits die 5 % erreicht oder überschritten wurden oder ev. auch dadurch, dass durch diese Option beim einzelnen Arbeitnehmer oder bei der einzelnen Arbeitnehmerin ein niedrigeres Mindestbruttoentgelt "herauskommt".
Wenn die Option "gezogen" wird, dann muss sie für alle in Frage kommenden Arbeitnehmer/innen gezogen werden, die sich in Kurzarbeit befinden.
Eine Differenzierung kann sich ev. dadurch ergeben, dass es im Vorfeld durch eine Dynamisierung bereits zu einer Anhebung des Brutto vor Kurzarbeit kam und möglicherweise dadurch bereits die 5 % erreicht oder überschritten wurden oder ev. auch dadurch, dass durch diese Option beim einzelnen Arbeitnehmer oder bei der einzelnen Arbeitnehmerin ein niedrigeres Mindestbruttoentgelt "herauskommt".