19.04.2021, 18:45
Ein Praxistipp: direkt mit der ÖGK diese Fragen abklären. Diese kann man leider nicht generell und allgemein beauskunften, sondern immer nur für den konkreten Einzelfall.
Normalerweise sollte der Arbeitnehmer von der ÖGK Krankengeld erhalten. Aber ob die ÖGK auch bereits über den Krankenstand informiert ist, weiß nur die ÖGK selber.
Möglicherweise muss man die ungarische Krankmeldung an die ÖGK weiterleiten. Ob eine Übersetzung nötig ist, wird Ihnen die ÖGK sagen. Im Normalfall wird dies aber nicht erforderlich sein, da hier üblicherweise internationale Codes verwendet werden.
Ist dann der Krankenstand in Österreich erfasst, so wird es auch Zuschüsse von der AUVA dazu geben.
Normalerweise sollte der Arbeitnehmer von der ÖGK Krankengeld erhalten. Aber ob die ÖGK auch bereits über den Krankenstand informiert ist, weiß nur die ÖGK selber.
Möglicherweise muss man die ungarische Krankmeldung an die ÖGK weiterleiten. Ob eine Übersetzung nötig ist, wird Ihnen die ÖGK sagen. Im Normalfall wird dies aber nicht erforderlich sein, da hier üblicherweise internationale Codes verwendet werden.
Ist dann der Krankenstand in Österreich erfasst, so wird es auch Zuschüsse von der AUVA dazu geben.