22.04.2021, 10:28
Guten Morgen Kollegen
wieder einmal steht etwas an
es geht um das Gastgewerbe
Kurzarbeitsverlängerung 01.04.2021
neuer Lohn lt KV per 01.04.2021
5% Option Trinkgeld
im Begehren an das AMS wurde nichts verändert bezüglich dem Brutto
wie wird da vorgegangen, welches Brutto muss angepasst werden?
in der PV sowie in der Beantragung der Kurzarbeitsbeihilfe
danke
gruß
daniel
wieder einmal steht etwas an
es geht um das Gastgewerbe
Kurzarbeitsverlängerung 01.04.2021
neuer Lohn lt KV per 01.04.2021
5% Option Trinkgeld
im Begehren an das AMS wurde nichts verändert bezüglich dem Brutto
wie wird da vorgegangen, welches Brutto muss angepasst werden?
in der PV sowie in der Beantragung der Kurzarbeitsbeihilfe
danke
gruß
daniel