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Investition in fremdes Gebäude - unecht Stbf
#2
Die Option beim Kauf hat mir einer etwaigen folgende USt-Pflicht oder VSt-Abzugsberechtigung nichts zu tun. Übrigens kann nur der Verkäufer der Liegenschaft auf die USt-Pflicht optieren oder nicht - egal ob der Käufer das möchte oder nicht, weil Sie geschrieben haben - die Gesellschafterin hat die Option nicht ausgeübt. Der Umstand, dass der Kauf ohne USt-Option und somit ohne Vorsteuerabzug war, hat auf die folgende Vermietung keinen Einfluss. Die Gesellschafterin hätte dennoch an die GmbH mit USt vermieten können, soferne die GmbH selbst vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Betreffend der Sanierungen der GmbH in das Mietobjekt steht der Vorsteuerabzug zu, wenn die GmbH selbst grundsätzlich Vorsteuerabzugsberechtigt ist, was beim Kaffeehaus der Fall sein wird, wenn nicht die Kleinunternehmerregelung zur Anwendung kommt. Der generelle Beobachtungszeitraum von 20 Jahren gem. § 12 Abs. 10 UStG 1994 ist aber zu beachten.
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RE: Investition in fremdes Gebäude - unecht Stbf - von Reinhold Auer - 17.06.2021, 14:09

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