12.04.2019, 12:26
Die Montagezulage stellt Entgelt dar und ist auch in den gesetzlichen Entgeltsfortzahlungsfällen fortzahlungspflichtig.
Die Entfernungszulage stellt primär Aufwandsersatz dar und gehört jedenfalls nicht in der Lohnfortzahlung berücksichtigt.
Bei der Berechnung der Abfertigung ALT ist allerdings bei der großen Entfernungszulage jener Teil des Tagesgeldes, der betragsbedingt pflichtig ist, wenn er regelmäßig anfällt, mitzuberücksichtigen.
Die Entfernungszulage stellt primär Aufwandsersatz dar und gehört jedenfalls nicht in der Lohnfortzahlung berücksichtigt.
Bei der Berechnung der Abfertigung ALT ist allerdings bei der großen Entfernungszulage jener Teil des Tagesgeldes, der betragsbedingt pflichtig ist, wenn er regelmäßig anfällt, mitzuberücksichtigen.