15.04.2019, 22:12
Hallo,
muß man fallweise Beschäftigungszeiten gem. Gastro KV auf Dienstzeiten anrechnen? Die Mitarbeiterin wird jetzt fix eingestellt und ich bin mir nicht sicher, ob ich bei der Einstufung auch die Fallweise Zeiten anrechnen muß? Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen bitte.
Lg Jeanny
muß man fallweise Beschäftigungszeiten gem. Gastro KV auf Dienstzeiten anrechnen? Die Mitarbeiterin wird jetzt fix eingestellt und ich bin mir nicht sicher, ob ich bei der Einstufung auch die Fallweise Zeiten anrechnen muß? Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen bitte.
Lg Jeanny