17.04.2019, 14:34
Sollten die "Unterbrechungen" (zwischen den Einsatztagen) die Zahl 4 überschreiten, dann unterbleibt eine Anrechnung.
Falls nicht (also falls es maximal 4 Unterbrechungen gab), darf die Summe der Unterbrechungstage während der Anwartschaftszeit (zB in den ersten drei Jahren) maximal 365 Tage betragen haben, dann werden die Arbeitstage angerechnet.
Das finden Sie in Punkt 10 des besagten Kollektivvertrages.
Falls nicht (also falls es maximal 4 Unterbrechungen gab), darf die Summe der Unterbrechungstage während der Anwartschaftszeit (zB in den ersten drei Jahren) maximal 365 Tage betragen haben, dann werden die Arbeitstage angerechnet.
Das finden Sie in Punkt 10 des besagten Kollektivvertrages.