16.07.2021, 19:19
Wenn ein Kunde aus der EU selbst Ware holt ist ja folgendes nötig um das Verlassen von Österreich nachzuweisen:
1) Schriftliche Bestätigung des Geschäftsführer des Kunden, dass er die Ware aus Österreich ausführt und nach Polen bringt.
2) Wenn der Geschäftsführer den LKW nicht selbst abholt dann benötigt man zusätzlich noch eine Vollmacht in dem der Geschäftsführer des Kunden bestätigt,
dass der Fahrer den LKW abholen darf.
3) Die Ausweisdaten des Fahrers sind zu notieren.
Das gilt meiner Meinung auch in diesem Fall.
1) Schriftliche Bestätigung des Geschäftsführer des Kunden, dass er die Ware aus Österreich ausführt und nach Polen bringt.
2) Wenn der Geschäftsführer den LKW nicht selbst abholt dann benötigt man zusätzlich noch eine Vollmacht in dem der Geschäftsführer des Kunden bestätigt,
dass der Fahrer den LKW abholen darf.
3) Die Ausweisdaten des Fahrers sind zu notieren.
Das gilt meiner Meinung auch in diesem Fall.