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Bodenleger-KV - Taggeld
#1
Hallo,
Baustelle in Deutschland.
Im KV KEINE Regelung zu Auslandstaggeld.
26,40 werden bezahlt wenn tägliche Rückkehr nicht möglich ist (lt. KV, aber ist das nur im Inland)?
Darf ich jetzt die 26,40 für 13 Tage durchgehend bezahlen? Oder muss ich hier zwischen In-/Ausland unterscheiden?

35,30 lt. Reisegbührenvorschrift für Deutschland dürfte ich ja nur 5 Tage bezahlen (regelmäßig lt. ESTG, max. 5 Tage ohne KV-Regelung).

DANKE für Eure Antworten,
LG
Robert
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Nachrichten in diesem Thema
Bodenleger-KV - Taggeld - von Robert - 29.04.2019, 12:36
RE: Bodenleger-KV - Taggeld - von Robert - 30.04.2019, 07:29

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