03.09.2021, 14:28
Im Gastgewerbe kommen Kostenersätze für Dienstreisen als Ansprüche nicht vor.
Daher bedarf es hier leider einer entsprechenden Vereinbarung dazu.
Arbeitsrechtlich "geboten" ist gemäß ABGB sonst nur der Ersatz der tatsächlichen, nachgewiesenen Kosten (§ 1014 ABGB), wenn es weder eine KV-Regelung noch eine konkrete Vereinbarung darüber gibt.
Daher bedarf es hier leider einer entsprechenden Vereinbarung dazu.
Arbeitsrechtlich "geboten" ist gemäß ABGB sonst nur der Ersatz der tatsächlichen, nachgewiesenen Kosten (§ 1014 ABGB), wenn es weder eine KV-Regelung noch eine konkrete Vereinbarung darüber gibt.