12.10.2021, 14:55
zu Frage 1:
es wird immer der älteste Urlaub abzubauen sein. Das gilt auch für den vorliegenden Fall. Eine Einkürzung des Urlaubsanspruches, der aus der Zeit vor der ATZ stammt, sehe ich hier nicht wirklich.
zu Frage 2:
Dazu kann ich leider in Anbetracht der Angaben nicht wirklich etwas beitragen. Sie wissen ja mit Sicherheit, dass es eine kontinuierliche Altersteilzeit und auch eine Blockzeitvariante gibt. Welche es tatsächlich sein soll, lässt sich den Angaben leider nicht entnehmen, weshalb ich hier auch vorläufig keine Antwort geben kann oder aber auf meine Schulungsunterlagen zu diesem Thema aus meiner WIKU-PV-Akademie verweisen darf, wo ich dieses Thema eingehend behandle.
es wird immer der älteste Urlaub abzubauen sein. Das gilt auch für den vorliegenden Fall. Eine Einkürzung des Urlaubsanspruches, der aus der Zeit vor der ATZ stammt, sehe ich hier nicht wirklich.
zu Frage 2:
Dazu kann ich leider in Anbetracht der Angaben nicht wirklich etwas beitragen. Sie wissen ja mit Sicherheit, dass es eine kontinuierliche Altersteilzeit und auch eine Blockzeitvariante gibt. Welche es tatsächlich sein soll, lässt sich den Angaben leider nicht entnehmen, weshalb ich hier auch vorläufig keine Antwort geben kann oder aber auf meine Schulungsunterlagen zu diesem Thema aus meiner WIKU-PV-Akademie verweisen darf, wo ich dieses Thema eingehend behandle.