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steuerfreier Zuschuss Kinderbetreuungskosten
#2
Man kann jährlich bis zu € 1.000,00 an Zuschuss zu Kinderbetreuungskosten abgabenbegünstigt für ein Kind leisten, welches leisten.

Voraussetzung dafür ist, dass

1. die Zahlung direkt an die Kinderbetreuungseinrichtung oder die pädagogisch qualifizierte Person vom Arbeitgeber geleistet wird sowie

2. das mit dem Formular L 35 erklärt wird, dass sonst von niemand anderem ein derartiger Zuschuss gewährt wird.

3. Das Kind darf im betreffenden Kalenderjahr zu Beginn des Jahres das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

4. Für dieses Kind muss an mehr als 6 Monaten der Kinderabsetzbetrag gewährt werden.

5. Der Kinderabsetzbetrag muss zudem dem Arbeitnehmer bzw. der Arbeitnehmerin zukommen (und nicht dem Partner oder der Partnerin).

Diese Details erfahren Sie in den Rz 77c bis 77h der Lohnsteuerrichtlinien 2002.
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RE: steuerfreier Zuschuss Kinderbetreuungskosten - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 13.10.2021, 15:46

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