19.10.2021, 16:20
Das Dienstverhältnis kann nicht rückwirkend aufgelöst werden.
Eine Auflösung ist allerdings einvernehmlich zu jedem aktuellen Zeitpunkt möglich (wenn der Arbeitnehmer auch damit einverstanden ist).
Eine Auflösung ist allerdings einvernehmlich zu jedem aktuellen Zeitpunkt möglich (wenn der Arbeitnehmer auch damit einverstanden ist).