25.10.2021, 12:18
zu Frage 1: die gesamten Bezüge sind hier maßgeblich
zu Frage 2: das müsste man sich ev. genauer ansehen. Da kann ich direkt aus der Schilderung leider keine brauchbare Antwort geben. Aber normalerweise sollte der Anschluss an ein in ATZ befindliches Arbeitsverhältnis in Form einer geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses kein Problem darstellen.
zu Frage 2: das müsste man sich ev. genauer ansehen. Da kann ich direkt aus der Schilderung leider keine brauchbare Antwort geben. Aber normalerweise sollte der Anschluss an ein in ATZ befindliches Arbeitsverhältnis in Form einer geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses kein Problem darstellen.