28.10.2021, 13:57
Im General-KV, der bis 31.8.2021 Gültigkeit hatte, war die Tendenz auch eher in Richtung Freizeit. Nur bei verpflichtenden Tests hieß es, dass dies während der Arbeitszeit sein müsste (bzw. bei den freiwilligen Tests dann, wenn man in der Freizeit keine zumutbaren Möglichkeiten hätte).
Der neue General-KV sieht das nicht mehr vor.
Es wird also eine spannende Frage bleiben, egal, was ich jetzt hier dazu beitrage. Tendenz ist aber eher in Richtung "Freizeit" gehend.
Der neue General-KV sieht das nicht mehr vor.
Es wird also eine spannende Frage bleiben, egal, was ich jetzt hier dazu beitrage. Tendenz ist aber eher in Richtung "Freizeit" gehend.