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Arbeitnehmerveranlagung Verstorbener
#1
Die Abhandlung beim Notar ist bereits erledigt.

Es gibt nur einen Erben, die Ehefrau (keine Kinder).

Da das Ehepaar weder einen PC und damit auch keinen Onlinezugang hat, die Veranlagung daher immer in Papierform gemacht hat, machen wir auch die letzte Veranlagung so.

Habe jetzt herausgefunden, dass man vor den Namen des Verstorbenen nur "Verlassenschaft nach...." setzen muss.

Kann das jemand bestätigen?

mfg
Walpurga Wendl
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Arbeitnehmerveranlagung Verstorbener - von Walpurga Wendl - 09.05.2019, 08:51

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