24.11.2021, 21:33
Wenn es sich um einen Vorführwagen handelt (ein Verführwagen wäre ein Spezialfall ;-), dann erläutern die EStR Rz 3216 ausführlich.
Unternehmensrechtlich gibt es übrigens keine vorgegebene Nutzungsdauer.
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Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegiale Beratung, Rechtsmittel, Gutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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